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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/01/1063Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1991/03/22 91/10/0018 5Stammrechtssatz
Bei der Organisation der Rechtsanwaltskanzlei ist vorzukehren, daß Einlaufstücke nicht so bearbeitet werden, daß die Möglichkeit der Verlegung in anderen Akten besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992011062.X04Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
02.07.2015