RS Vwgh 1993/1/20 91/13/0187

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Veröffentlicht am 20.01.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §125 Abs6;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs3;

Rechtssatz

Bei der Ermittlung des Gewinnes aus einer gewerblichen Tätigkeit kann die Abgabenbehörde von der Methode der Einnahmenüberschußrechnung ausgehen, wenn der Abgabepflichtige weder zum Betriebsvermögensvergleich verpflichtet ist, noch freiwillig entsprechende Aufzeichnungen geführt hat (Hinweis E 16.10.1974, 509/73, VwSlg 4736 F/1974).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130187.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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