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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §125 Abs6;Rechtssatz
Bei der Ermittlung des Gewinnes aus einer gewerblichen Tätigkeit kann die Abgabenbehörde von der Methode der Einnahmenüberschußrechnung ausgehen, wenn der Abgabepflichtige weder zum Betriebsvermögensvergleich verpflichtet ist, noch freiwillig entsprechende Aufzeichnungen geführt hat (Hinweis E 16.10.1974, 509/73, VwSlg 4736 F/1974).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130187.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
26.08.2009