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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §99 Abs1;Rechtssatz
Daß § 20 VStG auf die Alkoholdelikte iSd § 99 Abs 1 StVO im Hinblick auf ihre besondere Verwerflichkeit überhaupt nicht anzuwenden wäre, kann dem Gesetz nicht entnommen werden und entspricht auch nicht der Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 27.5.1992, 91/02/0158).
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992020280.X02Im RIS seit
12.06.2001