RS Vwgh 1993/1/20 92/02/0280

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Veröffentlicht am 20.01.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §99 Abs1;
VStG §19;
VStG §20;

Rechtssatz

Daß § 20 VStG auf die Alkoholdelikte iSd § 99 Abs 1 StVO im Hinblick auf ihre besondere Verwerflichkeit überhaupt nicht anzuwenden wäre, kann dem Gesetz nicht entnommen werden und entspricht auch nicht der Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 27.5.1992, 91/02/0158).

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992020280.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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