RS Vwgh 1993/1/20 92/01/1124

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Veröffentlicht am 20.01.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §20 Abs1;
AsylG 1991 §25 Abs2;
AVG §66 Abs4;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Auf das Berufungsvorbringen eines Asylwerbers hat die belBeh, soweit es über das Vorbringen in erster Instanz hinaus neue Tatsachen enthält, im Hinblick auf § 20 Abs 1 AsylG 1991, welche Vorschrift gem § 25 Abs 2 AsylG 1991 anzuwenden war, nicht einzugehen.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Sachverhalt Neuerungsverbot Besondere Rechtsgebiete Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte Parteistellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992011124.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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