Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1991 §20 Abs1;Rechtssatz
Auf das Berufungsvorbringen eines Asylwerbers hat die belBeh, soweit es über das Vorbringen in erster Instanz hinaus neue Tatsachen enthält, im Hinblick auf § 20 Abs 1 AsylG 1991, welche Vorschrift gem § 25 Abs 2 AsylG 1991 anzuwenden war, nicht einzugehen.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Sachverhalt Neuerungsverbot Besondere Rechtsgebiete Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte ParteistellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992011124.X02Im RIS seit
20.11.2000