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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Berichte - wie die von der Amnesty International - hat die Behörde, wenn sie ihren Bescheid darauf stützt, jedenfalls dem Asylwerber zur Kenntnis zu bringen und ihm die Gelegenheit zur Stellungnahme hiezu zu bieten.
Schlagworte
Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Parteiengehör Parteiengehör AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010740.X01Im RIS seit
27.11.2000