RS Vwgh 1993/1/20 90/13/0049

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.01.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §15 Abs2;
EStG 1972 §25 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/03/31 87/14/0060 1

Stammrechtssatz

Nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung (Hinweis: Hofstätter-Reichel, Kommentar zu § 25 EStG 1972, Tz 4, Stichwort: Wohnungsüberlassung) ist die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung durch den Arbeitgeber - ob möbliert oder unmöbliert - Vorteil aus dem Dienstverhältnis und steuerpflichtig.

Kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis kann nur dann angenommen werden, wenn der Dienstnehmer die Wohnung ausschließlich im Interesse des Dienstgebers in Anspruch nehmen muß (Hinweis: E 19.3.1985, 84/14/0149).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990130049.X05

Im RIS seit

06.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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