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82 GesundheitsrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / GesetzRechtssatz
ApothekenG idF BGBl. 502/1984; keine Bedenken, vor allem nicht unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgrundsatzes, gegen §§10, 29 Abs1 und 2, 48 Abs2, 51 Abs3, 53; Parteistellung und Berufungsrecht des Inhabers einer öffentlichen Apotheke im Verfahren zur Bewilligung einer ärztlichen Hausapotheke nur hinsichtlich der Einhaltung des §29 (Bedarfsbeurteilung nach formalen Kriterien), nicht jedoch hinsichtlich der Möglichkeit einer Existenzgefährdung; bei klarem Gesetzeswortlaut kein Rückgriff auf Entstehungsgeschichte oder Absicht des Gesetzgebers; kein Entzug des gesetzlichen Richters durch rechtmäßige Zurückweisung der Berufungen von Apothekenkonzessionären
Entscheidungstexte
Schlagworte
Verwaltungsverfahren, Apotheken, Berufsrecht Apotheken, ParteistellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:B461.1985Dokumentnummer
JFR_10148873_85B00461_01