Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §16 Abs1;Rechtssatz
Führt ein Asylwerber in der Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid keine Argumente ins Treffen, die geeignet wären, eine offenkundige Mangelhaftigkeit des erstinstanzlichen Ermittlungsverfahrens im Sinne des § 20 Abs 2 AsylG 1991 darzutun, ist die belangte Behörde nicht gehalten, mit einer Wiederholung oder Ergänzung des erstinstanzlichen Ermittlungsverfahrens vorzugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010950.X04Im RIS seit
20.11.2000