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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §250 Abs1 litd;Rechtssatz
Der bloße Hinweis auf erst später vorzulegende Abgabenerklärungen stellt keine Begründung eines Rechtsmittels dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992130192.X08Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
18.12.2009