RS Vwgh 1993/1/20 92/13/0275

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Veröffentlicht am 20.01.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §161 Abs1;
FinStrG §83 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Eine VwGH-Beschwerde kann sich nicht erfolgreich auf die Mangelhaftigkeit der Begründung des erstinstanzlichen Einleitungsbescheides stützen, wenn die belangte Behörde diese Begründung iSd § 161 Abs 1 FinStrG durch ihre eigene (schlüssige) Begründung ersetzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992130275.X06

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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