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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FinStrG §161 Abs1;Rechtssatz
Eine VwGH-Beschwerde kann sich nicht erfolgreich auf die Mangelhaftigkeit der Begründung des erstinstanzlichen Einleitungsbescheides stützen, wenn die belangte Behörde diese Begründung iSd § 161 Abs 1 FinStrG durch ihre eigene (schlüssige) Begründung ersetzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992130275.X06Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
21.07.2008