RS Vwgh 1993/1/20 92/13/0192

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Veröffentlicht am 20.01.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §250 Abs1 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/09/14 91/15/0135 5

Stammrechtssatz

Das Erfordernis einer Erklärung, welche Änderungen beantragt werden, soll die Berufungsbehörde in die Lage versetzen, klar zu erkennen, welche Unrichtigkeit der Berufungswerber dem Bescheid zuschreiben will.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992130192.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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