Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3043/53 E 19. Oktober 1956 RS 2(hier: zur Anwendbarkeit des AsylG 1991).Stammrechtssatz
In Fällen, in denen die Rechtsmittelbehörde ihrer Entscheidung eine seit dem Ergehen des erstinstanzlichen Bescheides geänderte Gesetzeslage zugrundezulegen hat, kommt der Umstand, daß sie in der Lage war, ihre Entscheidung zu einem früheren Zeitpunkte zu treffen und dadurch eine für den Rechtsmittelwerber günstigere Gesetzeslage zu verwerten, für die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung keine Bedeutung zu. Es könnte allenfalls anläßlich der Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches Berücksichtigung finden.
Schlagworte
Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenMaßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010745.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
23.02.2011