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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die RechtsWIRKUNGEN eines Bescheides sind von den RechtsVORAUSSETZUNGEN, unter denen er hätte erlassen werden dürfen, zu unterscheiden.
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991170075.X02Im RIS seit
11.07.2001