RS Vwgh 1993/1/22 91/17/0075

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Veröffentlicht am 22.01.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
VwRallg;

Rechtssatz

Die RechtsWIRKUNGEN eines Bescheides sind von den RechtsVORAUSSETZUNGEN, unter denen er hätte erlassen werden dürfen, zu unterscheiden.

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991170075.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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