RS Vwgh 1993/1/22 91/17/0093

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Veröffentlicht am 22.01.1993
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L37306 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe Nächtigungsabgabe
Ortsabgabe Gästeabgabe Steiermark
L74006 Fremdenverkehr Tourismus Steiermark
32/03 Steuern vom Vermögen

Norm

FremdenverkehrsabgabeG Stmk 1980 §9a Abs2;
GrStG §1;

Rechtssatz

Es trifft zwar zu, daß mit der vom Finanzamt vorgenommenen Bewertung als Einfamilienhaus die Annahme nicht vereinbar ist, die Beschwerdeführer unterhielten auf dieser Liegenschaft einen land- bzw. forstwirtschaftlichen Betrieb, doch kommt dieser Beurteilung anders als für Zwecke der Grundsteuer weder bindende Wirkung für Zwecke der Fremdenverkehrsabgabe zu noch stellt dies überhaupt die im Beschwerdefall zu lösende Rechtsfrage dar; es kommt nämlich nicht darauf an, ob die Beschwerdeführer auf ihrer Liegenschaft einen land- und/oder forstwirtschaftlichen Betrieb ausübten, sondern ob die Wohnstätte der Beschwerdeführer auch nur zeitweise nichtberuflichen Zwecken diente.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991170093.X01

Im RIS seit

28.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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