RS Vwgh 1993/1/25 91/10/0063

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Veröffentlicht am 25.01.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §22 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/10/0064

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/03/0368 E 12. März 1986 RS 3

Stammrechtssatz

Unter einem fortgesetzten Delikt sind eine Reihe von Einzelhandlungen, die vermöge der Gleichartigkeit der Begehungsform sowie der äußeren Begleitumstände im Rahmen eines erkennbaren zeitlichen Zusammenhanges sowie eines diesbezüglichen Gesamtkonzeptes des Täters in einer Einheit zusammentreten, zu verstehen (Hinweis auf E vom 19.5.1980, 3295/78, VwSlg 10138 A/1978)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991100063.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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