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L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätBeachte
Kundmachung LGBl für OÖ 9/1986 vom 21. Feber 1986; Anlaßfall B521/83 vom 13. März 1986 - Aufhebung des angefochtenen Bescheides nach Muster VfSlg. 10600/1985Rechtssatz
Flächenwidmungsplan Altmünster vom 21. April 1980; auch Inhaber eines Industriebetriebes kann Unzulässigkeit der Errichtung eines Wohnhauses im Industriegebiet geltend machen; tatsächlichen Gegebenheiten iS des §2 Oö. ROG (Emissionen des in seinem Bestand akzeptierten Sägewerksbetriebes sowie die Tatsache, daß bisher keine bereits vorhandene Bebauung des Nachbargrundstückes berücksichtigt werden muß) bei Widmung des Grundstückes als gemischtes Baugebiet nicht Rechnung getragen - Verstoß gegen das in §16 Abs2 Oö. ROG statuierte Gebot der möglichst weitgehenden Vermeidung gegenseitiger Beeinträchtigung; Gesetzwidrigkeit des Flächenwidmungsplanes, soweit er dieses Grundstück betrifft
Schlagworte
Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Nachbarrechte, Widmungsbewilligung, VfGH / PräjudizialitätEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:V27.1985Dokumentnummer
JFR_10148872_85V00027_01