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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Der Ausspruch hinsichtlich der Eintragung der Befristung in den Führerschein betrifft lediglich eine Verpflichtung der Behörde. Er hat daher keine Aufnahme in den Spruch zu finden.
Schlagworte
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992110227.X03Im RIS seit
19.03.2001