RS Vwgh 1993/1/26 92/11/0227

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Veröffentlicht am 26.01.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §59 Abs1;
KFG 1967 §73 Abs1;

Rechtssatz

Der Ausspruch hinsichtlich der Eintragung der Befristung in den Führerschein betrifft lediglich eine Verpflichtung der Behörde. Er hat daher keine Aufnahme in den Spruch zu finden.

Schlagworte

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992110227.X03

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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