RS Vwgh 1993/1/26 92/08/0257

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Veröffentlicht am 26.01.1993
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art144 Abs3;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/03/05 90/15/0012 1

Stammrechtssatz

Eine vom VfGH gem Art 144 Abs 3 B-VG abgetretene Beschwerde ist wegen entschiedener Sache zurückzuweisen, wenn im Beschwerdefall über den gleichen Tatbestand schon früher durch den VwGH abgesprochen wurde.

Schlagworte

Einwendung der entschiedenen Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080257.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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