RS Vwgh 1993/1/26 92/07/0071

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.01.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/07/0072

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/10/0129 E 15. September 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Präjudiziell - und somit Vorfragenentscheidung im verfahrensrechtlich relevanten Sinn - ist nur eine Entscheidung, die eine Rechtsfrage betrifft, deren Beantwortung für die Hauptfragenentscheidung unabdingbar, dh eine notwendige Grundlage ist, und die diese Rechtsfrage in einer die Verwaltungsbehörde bindenden Weise regelt (Hinweis E 22.4.1986, 86/07/0001).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992070071.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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