RS Vwgh 1993/1/26 92/11/0207

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Veröffentlicht am 26.01.1993
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §30 Abs2;
KFG 1967 §64 Abs2;

Rechtssatz

Ein festgestelltes Gebrechen kann durch erlangte Geübtheit iSd § 30 Abs 2 KDV nicht als kompensiert angesehen werden, wenn der Betroffene seit längerem keine Lenkerberechtigung mehr besitzt und er damit nicht im gesamten Zeitraum der der nunmehrigen Feststellung seiner Nichteignung vorangegangener Jahre (in zulässiger Weise) ein Kfz gelenkt haben konnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992110207.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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