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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/13/0243 4Stammrechtssatz
Eine Verpflichtung der Behörde, dem StPfl vor Erlassung des Aufhebungsbescheides nach § 299 Abs 2 BAO diese Absicht bekanntzugeben, besteht nicht. Auch ein Parteiengehör ist dem Steuerpflichtiger nur dann zu gewähren, wenn ein neuer Sachverhalt angenommen oder neue Beweise aufgenommen werden
(Hinweis E 29.9.1982, 82/13/0127, E 19.9.1989, 88/14/0174).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989140234.X05Im RIS seit
11.07.2001