RS Vwgh 1993/1/26 92/07/0071

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Veröffentlicht am 26.01.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/07/0072

Rechtssatz

Ob die Präjudizialität der Entscheidung gegeben ist, hat die zur Hauptfragenentscheidung zuständige Behörde anhand der diesen Verfahrensgegenstand betreffenden Verwaltungsvorschriften zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992070071.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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