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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §10 Abs2;Rechtssatz
Hat der Rechtsanwalt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren seine Vollmacht nur gegenüber dem VwGH ausgewiesen und stellt die belangte Behörde im fortgesetzten Verfahren Erledigungen an die Bf selbst zu, so ist dies nicht rechtswidrig. Die belangte Behörde hätte aber das Einschreiten des Beschwerdevertreters für die Bf im ursprünglichen Verfahren zum Anlaß nehmen müssen, den Nachweis der Bevollmächtigung auch im Verwaltungsverfahren zu verlangen.
Schlagworte
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992110227.X04Im RIS seit
19.03.2001