RS Vwgh 1993/1/26 88/14/0182

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Veröffentlicht am 26.01.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs3;
EStG 1972 §4 Abs1;

Rechtssatz

Eine konkrete Tätigkeit oder Kapitalanlage ist nicht schon deswegen als Einkunftsquelle anzusehen, weil objektiv die Möglichkeit bestünde, sie ertragbringend zu gestalten, sondern entscheidend ist vielmehr, ob die vom Abgabepflichtigen tatsächlich gesetzten Maßnahmen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen (Hinweis E 19.4.1988, 88/14/0005).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1988140182.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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