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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
ArbVG §34 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/06/18 90/08/0197 3Stammrechtssatz
Für die Frage, ob landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Tätigkeit in einem oder in mehreren Betrieben ausgeübt wird, kommt es in erster Linie darauf an, ob die Tätigkeiten in einer organisatorischen Einheit zusammengefaßt sind oder nicht (Hinweis E 22.10.1987, 85/08/0160).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991080034.X03Im RIS seit
08.02.2002Zuletzt aktualisiert am
09.11.2012