RS Vwgh 1993/1/26 91/08/0034

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Veröffentlicht am 26.01.1993
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §34 Abs1;
LAG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/06/18 90/08/0197 3

Stammrechtssatz

Für die Frage, ob landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Tätigkeit in einem oder in mehreren Betrieben ausgeübt wird, kommt es in erster Linie darauf an, ob die Tätigkeiten in einer organisatorischen Einheit zusammengefaßt sind oder nicht (Hinweis E 22.10.1987, 85/08/0160).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991080034.X03

Im RIS seit

08.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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