RS Vwgh 1993/1/28 92/04/0220

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.1993
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §356 Abs3;
GewO 1973 §74 Abs2 Z1 idF 1988/399;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/04/0089 7

Stammrechtssatz

Eine Gefährdung des Eigentums iSd § 74 Abs 2 Z 1 GewO liegt vor, wenn das Eigentum in seiner Substanz bedroht ist. Ein Fall einer Gefährdung des Eigentums liegt auch vor, wenn jedwede Nutzung eines Grundstückes unmöglich gemacht wird (Hinweis E 20.10.1976, 137/71).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992040220.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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