RS Vwgh 1993/1/28 92/06/0099

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Veröffentlicht am 28.01.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung eines Bescheides als rechtswidrig kommt es nicht darauf an, ob die bescheiderlassende Behörde an dieser Rechtswidrigkeit ein Verschulden trifft oder nicht (etwa Eintritt der Rechtswidrigkeit durch Aufhebung der anzuwendenden Norm durch den VfGH oder Kundmachung einer der Behörde nicht bekannten Rechtsvorschrift nach ihrer Beschlußfassung aber vor Zustellung des Bescheides).

Schlagworte

Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Rechtsverletzung sonstige Fälle

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992060099.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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