RS Vwgh 1993/1/28 92/04/0195

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Veröffentlicht am 28.01.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §367 Z60;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Bei einer Verwaltungsübertretung nach § 367 Z 60 GewO 1973 hat der Spruch des Straferkenntnisses die Bezeichnung des für die Auftragserteilung durch den Besch in Betracht kommenden Tatzeitpunktes zu enthalten, da auf diesen Tatzeitpunkt abzustellen ist und nicht etwa auf die Handlungsweise des Beauftragten.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992040195.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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