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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Stehen der Durchführung von Bauarbeiten zivilrechtliche Hindernisse (Unterlassungsanspruch des Grundeigentümers) entgegen, so tritt die Baubewilligung nach Ablauf der Baubeginnfrist von selbst außer Kraft.
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992060236.X04Im RIS seit
11.07.2001