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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GewO 1973 §367 Z17;Rechtssatz
Nach den begrifflichen Merkmalen des Feilbietens im Umherziehen von Ort zu Ort hat der Umstand, daß die Initiative für den konkreten Verkauf bzw Kauf von einer als ständiger Kunde anzusehenden Person ausgegangen ist und daß andere Personen als Kunden nicht beliefert werden, kein rechtliches Gewicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992040131.X04Im RIS seit
11.07.2001