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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §66 Abs4 Z4;Rechtssatz
Die bewilligte Vergrößerung des bestehenden Einkaufszentrums auf die rund dreifache Verkaufsfläche des derzeitigen Bestandes läßt die Ermessensübung der belBeh in Richtung der erfolgten Nichtigerklärung des Bescheides gem § 68 Abs 4 Z 4 AVG nach dem Gesichtspunkt der tatsächlichen Beeinträchtigung der Raumordnungsziele als unbedenklich erscheinen
(Hinweis E 23.1.1992, 91/06/0166, 0175).
Schlagworte
ErmessenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992060099.X05Im RIS seit
11.07.2001