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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GewO 1973 §367 Z60;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/02/25 91/04/0258 1Stammrechtssatz
In § 367 Z 60 GewO wird das Tatverhalten durch zwei Alternativtatbestände umschrieben, von denen der eine darauf abstellt, daß "sich" eine Person "durch einen anderen eine Tätigkeit besorgen läßt", während die andere Tatbestandsalternative darauf abstellt, daß eine Person "einen anderen zu einer Tätigkeit veranlaßt" (Hinweis E 10.9.1991, 90/04/0332). Beim zweiten Tatbestand handelt es sich um eine lex specialis zur entsprechenden Bestimmung des § 7 VStG (Hinweis E 22.3.1988, 87/04/0166).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992040195.X01Im RIS seit
20.11.2000