RS Vfgh 1985/12/4 B148/82

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Veröffentlicht am 04.12.1985
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Index

32 Steuerrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
StGG Art5
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 idF BGBl 225/1962

Rechtssatz

GrEStG §4 Abs1 Z3; Vorschreibung von Grunderwerbsteuer für den Kauf eines Liegenschaftsanteiles von einer Vereinigung mit der statutenmäßigen Aufgabe der Schaffung von Wohnungseigentum zur Begründung von Wohnungseigentum im von der Verkäuferin zu errichtenden Wohnhaus, weil der Bf. diesen begünstigten Zweck nicht innerhalb von acht Jahren erfüllt habe; Verletzung im Gleichheits- und im Eigentumsrecht

Entscheidungstexte

Schlagworte

Grunderwerbsteuer, Wohnungseigentum, Auslegung verfassungskonforme, Analogie

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:B148.1982

Dokumentnummer

JFR_10148796_82B00148_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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