RS Vwgh 1993/1/28 92/04/0131

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Veröffentlicht am 28.01.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §370 Abs2;
GewO 1973 §39 idF 1988/399;
VStG §27 Abs1;

Rechtssatz

Die in § 370 Abs 2 GewO 1973 vorgesehene Verhängung von Strafen gegen den Geschäftsführer hat zur Voraussetzung, daß sich ein im Hinblick auf eine Verwaltungsstrafnorm ergebender Unrechtsvorwurf und Schuldvorwurf gegen den Geschäftsführer richtet. Insofern stellt dessen Verhalten in dessen für die Rechtmäßigkeit des Gewerbebetriebes bestehenden Verantwortungsbereich die Begehung der Verwaltungsübertretung dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992040131.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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