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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt: am 28.1.1993 92/04/0213Rechtssatz
In den normativen Spruchinhalt eines Feststellungsbescheides nach § 57g Abs 1 HKG sind sämtliche für Art und Ausmaß der Umlagepflicht maßgebenden Umstände aufzunehmen, was insbesondere die danach maßgebenden "Berechtigungen" und die sich hieraus ergebende Zugehörigkeit zu bestimmten "Gremien" ergibt.
Schlagworte
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992040212.X01Im RIS seit
20.11.2000