RS Vwgh 1993/1/28 92/04/0212

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Veröffentlicht am 28.01.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft

Norm

AVG §59 Abs1;
HKG 1946 §57g Abs1;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt: am 28.1.1993 92/04/0213

Rechtssatz

In den normativen Spruchinhalt eines Feststellungsbescheides nach § 57g Abs 1 HKG sind sämtliche für Art und Ausmaß der Umlagepflicht maßgebenden Umstände aufzunehmen, was insbesondere die danach maßgebenden "Berechtigungen" und die sich hieraus ergebende Zugehörigkeit zu bestimmten "Gremien" ergibt.

Schlagworte

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992040212.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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