RS Vwgh 1993/1/28 91/16/0097

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Veröffentlicht am 28.01.1993
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §25 Abs1;

Rechtssatz

Bei einem festgestellten Verkürzungsbetrag von öS 42755,-- hat der Abgabepflichtige nicht mehr bloß "unbedeutende" Folgen zu vertreten (Hinweis Fellner, Finanzstrafgesetz, 04te Auflage, Ergänzung Z November 1991, 6/1 Z).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991160097.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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