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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Mit Erlassung des Abbruchbescheides ist auch ein bis zu diesem Zeitpunkt allenfalls anzunehmendes Interesse des Beschwerdeführers an der Erlassung eines Feststellungsbescheides, ob die Bauführung dem seinerzeitigen Bewilligungsbescheid entsprach oder nicht, jedenfalls weggefallen, weil die Bekämpfung dieses Abbruchbescheides und die damit verbundene Prüfung der Frage, ob die Bauführung konsensmäßig ist, diesem rechtlichen Interesse in ausreichendem Maße Rechnung trägt.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992060117.X01Im RIS seit
03.05.2001