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L66451 Landw Siedlungswesen BurgenlandNorm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z4 lita;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/16/0095Rechtssatz
Der begünstigte Zweck besteht nach dem LSGG und dem Bgld LSLG idF LGBl 1972/11 in der Verbesserung der Agrarstruktur und das Ziel ist die Schaffung und Erhaltung solcher bäuerlicher Betriebe, deren Erträgnisse allein oder in Verbindung mit einem Nebenerwerb einer bäuerlichen Familie einen angemessenen Lebensunterhalt nachhaltig zu sichern. Im Vordergrund steht somit die Schaffung und Erhaltung bestimmter bäuerlicher Betriebe (Hinweis E 4.9.1986, 85/16/0033) und die Verbesserung der Agrarstruktur.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992160094.X01Im RIS seit
03.04.2001