RS Vwgh 1993/1/28 92/16/0094

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.1993
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Index

L66451 Landw Siedlungswesen Burgenland
32/06 Verkehrsteuern
80/06 Bodenreform

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z4 lita;
LSGG §1 Abs1;
LSGG §1 Abs2;
LSGG §2 Abs1 Z6;
LSLG Bgld §1 Abs1;
LSLG Bgld §1 Abs2;
LSLG Bgld §2 Abs1 Z5;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/16/0095

Rechtssatz

Der begünstigte Zweck besteht nach dem LSGG und dem Bgld LSLG idF LGBl 1972/11 in der Verbesserung der Agrarstruktur und das Ziel ist die Schaffung und Erhaltung solcher bäuerlicher Betriebe, deren Erträgnisse allein oder in Verbindung mit einem Nebenerwerb einer bäuerlichen Familie einen angemessenen Lebensunterhalt nachhaltig zu sichern. Im Vordergrund steht somit die Schaffung und Erhaltung bestimmter bäuerlicher Betriebe (Hinweis E 4.9.1986, 85/16/0033) und die Verbesserung der Agrarstruktur.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992160094.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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