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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art119a Abs5;Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH (Hinweis E 26.2.1988, 85/17/0037) tritt eine Bindung an die Begründung kassatorischer Vorstellungsbescheide nur als Bindung an die in dem (aufrecht bleibenden) kassatorischen Vorstellungsbescheid ausdrücklich geäußerte Rechtsansicht der Vorstellungsbehörde im Umfang der die Aufhebung tragenden Begründungselemente ein. Eine Bindung der Gemeindebehörden in der Richtung, daß eine nicht ausdrücklich als Aufhebungsgrund genannte Rechtswidrigkeit von der Gemeindebehörde nicht mehr aufgegriffen werden dürfte, besteht nicht.
Schlagworte
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde ErsatzbescheidEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990170200.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
21.02.2011