RS Vwgh 1993/1/29 90/17/0200

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Veröffentlicht am 29.01.1993
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art119a Abs5;

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH (Hinweis E 26.2.1988, 85/17/0037) tritt eine Bindung an die Begründung kassatorischer Vorstellungsbescheide nur als Bindung an die in dem (aufrecht bleibenden) kassatorischen Vorstellungsbescheid ausdrücklich geäußerte Rechtsansicht der Vorstellungsbehörde im Umfang der die Aufhebung tragenden Begründungselemente ein. Eine Bindung der Gemeindebehörden in der Richtung, daß eine nicht ausdrücklich als Aufhebungsgrund genannte Rechtswidrigkeit von der Gemeindebehörde nicht mehr aufgegriffen werden dürfte, besteht nicht.

Schlagworte

Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990170200.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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