RS Vwgh 1993/1/29 92/17/0303

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Veröffentlicht am 29.01.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33a;

Rechtssatz

Wenn in der Beschwerde die Verletzung von Verfahrensvorschriften gerügt wird, handelt es sich um Feststellungen bestimmter, auf den Einzelfall bezogener Tatsachen. Die Feststellung einer Sachentscheidung über die Beschwerde hängt derart nicht von der Lösung einer Rechtsfrage ab, der grundsätzliche Bedeutung zukommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992170303.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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