Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs3;Rechtssatz
Das Vorliegen eines der in § 10 Abs 2 VVG genannten Berufungsgründe muß vom Berufungswerber in der Berufung behauptet und begründet werden (Hinweis E 15.9.1986, 86/10/0117; hier hat der Bf nicht zu erkennen gegeben, daß der Titelbescheid unbestimmt ist, also erst im Wege einer Auslegung hinreichend bestimmbar wird (Hinweis E 19.12.1989, 85/05/0150).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992050307.X01Im RIS seit
17.05.2001Zuletzt aktualisiert am
13.06.2010