RS Vwgh 1993/2/2 92/05/0307

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Veröffentlicht am 02.02.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs3;
VVG §10 Abs1;
VVG §10 Abs2;

Rechtssatz

Das Vorliegen eines der in § 10 Abs 2 VVG genannten Berufungsgründe muß vom Berufungswerber in der Berufung behauptet und begründet werden (Hinweis E 15.9.1986, 86/10/0117; hier hat der Bf nicht zu erkennen gegeben, daß der Titelbescheid unbestimmt ist, also erst im Wege einer Auslegung hinreichend bestimmbar wird (Hinweis E 19.12.1989, 85/05/0150).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992050307.X01

Im RIS seit

17.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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