RS Vwgh 1993/2/2 92/12/0045

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Veröffentlicht am 02.02.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/03/0157 E 25. November 1981 VwSlg 10601 A/1981 RS 4

Stammrechtssatz

§ 7 AVG (§ 24 VStG) kennt keine Regelung, wonach dann, wenn der Leiter einer Behörde sich wegen Befangenheit seines Amtes zu enthalten hat, auch sämtliche Beamte dieser Behörde ausgeschlossen wären.

Schlagworte

Abgrenzung der Begriffe Behörde und Organwalter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992120045.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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