RS Vwgh 1993/2/2 92/05/0274

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Veröffentlicht am 02.02.1993
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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82009 Bauordnung Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;
BauO Wr §60 Abs1 litd;

Rechtssatz

Die Frage, ob die im § 60 Abs 1 lit d Wr BauO genannten Voraussetzungen für die Versagung der Bewilligung eines Abbruches vorliegen, ist im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens durch die Einholung des Gutachtens eines einschlägig ausgebildeten Sachverständigen zu beantworten.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes FachgebietSachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild LandschaftsbildVorliegen eines Gutachtens

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992050274.X01

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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