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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Frage, ob die im § 60 Abs 1 lit d Wr BauO genannten Voraussetzungen für die Versagung der Bewilligung eines Abbruches vorliegen, ist im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens durch die Einholung des Gutachtens eines einschlägig ausgebildeten Sachverständigen zu beantworten.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes FachgebietSachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild LandschaftsbildVorliegen eines GutachtensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992050274.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
21.02.2011