Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
PVG 1967 §13 Abs2;Rechtssatz
Im Verfahren nach § 25 Abs 4 zweiter Satz PVG kommt Beschwerdelegitimation vor dem VwGH wegen Verletzung des subjektiv-öff Rechts auf Dienstfreistellung dem Dienststellenausschuß als Antragsteller gem § 13 Abs 2 PVG und jenem Bediensteten zu, der auf Grund des Vorschlages des Dienststellenausschusses dienstfrei gestellt werden sollte, nicht aber der Gesamtheit der vom Dienststellenausschuß vertretenen Bediensteten.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992120126.X02Im RIS seit
20.11.2000