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63/07 PersonalvertretungNorm
PVG 1967 §13 Abs1;Rechtssatz
§ 13 Abs1 PVG enthält eine taxative Aufzählung der Zentralstellen, bei welchen Zentralausschüsse einzurichten sind. Durch die Übertragung der Aufgabe des Zentralausschusses auf den Dienststellenausschuß gemäß § 13 Abs 2 PVG kommt den Personalvertretern des Dienststellenausschusses bei den taxativ aufgezählten Zentralstellen nicht das Recht auf Dienstfreistellung gemäß § 25 Abs 4 PVG zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992120126.X01Im RIS seit
20.11.2000