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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Enthält eine Berufung keinen begründeten Berufungsantrag (hier wurde in einem Baueinstellungsverfahren lediglich behauptet, daß alle Auflagen erfüllt worden seien) und betrifft die Berufung allein eine Tatfrage (hier Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe), kann der Umstand, daß der Berufungswerber keinen Rechtsbeistand beigezogen hat, keine Rolle spielen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990050151.X04Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
11.01.2013