RS VwGH Erkenntnis 1993/02/03 92/13/0069

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Veröffentlicht am 03.02.1993
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Rechtssatz

Bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich stellt die Aufnahme von Darlehen, zu welchem Zweck auch immer (gegenständlich zur Abdeckung des Schadens aus erwarteten, weil vertraglich vereinbarten, aber tatsächlich nicht eingegangenen Einnahmen), keinen Aufwand, sondern eine erfolgsneutrale Vermögensumschichtung dar. Auch der Nichteingang von nicht als Forderungen verbuchten Einnahmen ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung kein Aufwand, weil der "Erfolg" dadurch nur insoferne berührt wird, als ein Ertrag nicht auszuweisen ist.

Im RIS seit
20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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