RS Vwgh 1993/2/3 91/13/0001

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Veröffentlicht am 03.02.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Eine Begleitung des Steuerpflichtigen durch Familienangehörige stellt - zumindest bei lehrgangsmäßig organisierten Studienreisen -

ein Indiz für das Vorliegen einer Privatreise dar (Hinweis E 2.6.1992, 92/14/0043). Ist die betriebliche Veranlassung auf Grund der tatsächlich während der Reise ausgeübten beruflichen Tätigkeit (hier: eines bildnerischen Künstlers) anzunehmen, steht dem auch die Begleitung durch Familienangehörige nicht entgegen, zumal Freizeitbeschäftigungen während des Verlaufes der Reise in einem auch ansonsten neben der beruflichen Tätigkeit geübten Ausmaß für die Beurteilung der Reise als betrieblich veranlaßt nicht schädlich sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130001.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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