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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;Rechtssatz
Bei einem bildnerischen Künstler ist der ausschließliche berufliche Zweck einer Auslandsreise an der tatsächlich während der Reise ausgeübten Tätigkeit zu messen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130001.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
09.09.2009