RS Vwgh 1993/2/3 92/13/0296

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Veröffentlicht am 03.02.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §6;
EStG 1988 §22 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Wie dem Wortlaut und den Gesetzesmaterialien zu entnehmen ist, enthält § 22 Z 1 EStG 1988 eine taxative Aufzählung der Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Für eine vom klaren Wortlaut und klaren Sinn der Gesetzesbestimmung abweichende (verfassungskonforme) Auslegung in der Weise, daß § 22 Z 1 EStG 1988 generell auch ähnliche freiberufliche Tätigkeiten umfaßt, bleibt daher kein Raum.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992130296.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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